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Professionelle Entlastungs- und Betreuungsleistungen

Neue Regelungen zur finanziellen Unterstützung in der Pflege ab 2025

Ab dem neuen Jahr gelten angepasste Leistungsbeträge für bestimmte Pflegeformen. Die folgenden Änderungen sind für Betroffene und Angehörige relevant.

Erhöhung der finanziellen Mittel für temporäre Pflegeformen

Zum Jahresbeginn 2025 werden die jährlichen Zuschüsse für die vorübergehende stationäre Betreuung von bisher 1.774 Euro auf 1.854 Euro angehoben. Ebenfalls steigt der Unterstützungsbetrag für die Vertretungspflege um 4,5 Prozent auf nunmehr 1.685 Euro jährlich (bisher: 1.612 Euro).

Kombinierter Unterstützungsfonds mit Neuerungen ab Mitte 2025

Die beiden genannten Unterstützungsformen werden künftig zusammengelegt. Der neue gemeinsame Jahresfonds beträgt dann 3.539 Euro.

Übergangsregelungen im ersten Halbjahr 2025

Bis zur Zusammenlegung im Sommer gelten folgende Bestimmungen: Der jährliche Beitrag für die stationäre Kurzzeitbetreuung beträgt 1.854 Euro. Dieser Betrag kann durch nicht verbrauchte Mittel aus dem Vertretungspflege-Budget um bis zu 1.685 Euro aufgestockt werden, was eine Gesamtsumme von maximal 3.539 Euro ermöglicht.

Für die Vertretungspflege stehen ab Januar 1.685 Euro zur Verfügung. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitbetreuung hinzugezogen werden, wobei dieser Betrag auf das entsprechende Budget angerechnet wird. Somit ergibt sich ein mögliches Gesamtvolumen von 2.528 Euro jährlich für diese Leistung.

Vereinfachte Regelungen ab Juli 2025

Ab dem zweiten Halbjahr entfallen die bisherigen getrennten Regelungen zugunsten des einheitlichen Unterstützungsfonds in Höhe von 3.539 Euro. Dieser steht allen Pflegebedürftigen ab Einstufungsstufe 2 zur Verfügung und kann flexibel für beide Betreuungsformen eingesetzt werden.

Angleichung der Rahmenbedingungen

Die Neuregelungen bringen zusätzlich eine Harmonisierung der Nutzungsbedingungen mit sich. So wird der maximale Zeitraum für die Inanspruchnahme der Vertretungspflege von bisher sechs auf nun acht Wochen pro Jahr ausgeweitet. Damit entspricht die mögliche Dauer nun der bei der stationären Kurzzeitbetreuung, was mehr Flexibilität für Betroffene schafft.

Diese Änderungen sollen die Nutzung der vorhandenen Mittel vereinfachen und den administrativen Aufwand für Pflegebedürftige und ihre Familien reduzieren.