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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bei der Pflege ist neben dem Zeitaufwand auch immer der Einsatz von Hilfsmitteln notwendig. Je nach Art der körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigung können diese entweder technischer Natur oder zum Verbrauch bestimmt sein. Hierunter fallen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder auch Bettschutzeinlagen, die Angehörige für die Pflegetätigkeit benötigen, deren Anschaffung allerdings mit Kosten verbunden ist. Die Pflegekasse leistet hier finanzielle Unterstützung.

 Jede versicherte Person mit einem Pflegegrad hat von seiner Pflegekasse einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Diese können individuell zusammengestellt werden.

Pflegepakete erleichtern Betroffenen das Leben massiv. Oftmals wissen Menschen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme dieser Kosten haben.

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